Unsere Kompetenzen
Willkommen in unserer Kanzlei in Schladming
Wir bieten Ihnen Rechtsbeistand in vielen verschiedenen Rechtsbereichen und beraten Sie kompetent und individuell in allen Rechtsfragen. Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht über unsere Tätigkeitsbereiche:
Amtshaftungsrecht
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Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen öffentliche Rechtsträger (Gemeinden, Länder, Bund)
Arbeitsrecht
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Abwehr und Geltendmachung von Arbeitsrechtlichen Ansprüchen
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Kündigungs- und Entlassungsrecht
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Gestaltung von Dienst- und Geschäftsführerverträgen
Baurecht
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Gewährleistung und Schadenersatz bei Bauvorhaben
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Bauprozesse
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Bauvertragsrecht
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Vertretung in Bauverfahren
Erbrecht
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Testament
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letztwillige Verfügungen
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Pflichtteilsrecht
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Verlassenschaftsabhandlungen
Familienrecht
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Scheidungs- und Eherecht
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Aufteilungsverfahren
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Unterhaltsrecht
Immobilienrecht
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Vertragserrichtungen
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Gewährleistungsproblematik
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Treuhandschaften
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Grundbuchs- und Wohnungseigentumsrecht
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Allgemeines Mietrecht
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Bauträgervertragsrecht
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Maklerrecht
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Liegenschaftsrecht
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Raumordnungsrecht
Schadenersatzrecht (Abwehr und Geltendmachung )
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Verkehrsunfälle und deren Abwicklung
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Schi- und Sportrecht (Schi-, Rad-, Kletter- und Wanderunfälle)
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Vertragsverletzungen
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Seilbahn- und Pistenrecht (Benutzung von Bergbahnen , Pisten und Skirouten)
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Verkehrssicherungspflichten (Haftung für Gebäude, Wege und Straßen, Wälder)
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Haftung von Freiberuflern (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Zivilingenieure)
Strafrecht
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Strafverteidigung
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Privatbeteiligtenvertretung
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Privatanklagen
Versicherungsrecht
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Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag (Unfall- und Krankenversicherungsverträge, Haftpflichtversicherung)
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Deckungsstreitigkeiten (Rechtschutz- und Haftpflichtdeckung)
Verwaltungsrecht
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Vertretung vor Ämtern und Behörden
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Vertretung in Verwaltungsangelegenheiten
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Verwaltungsstrafrecht
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Baurecht
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Raumordnungsrecht
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Gewerberecht
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Wasserrecht
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Forst- und Jagdrecht
Wirtschaftsrecht
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Unternehmensgründungen
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Gesellschaftsrecht
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Firmenbuchrecht
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Erstellung von AGB`s
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Insolvenzrecht
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Unternehmenssanierungen
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Private Schuldenregulierung
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Bauvertragsrecht
Zivilverfahrensrecht
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Effiziente Prozessführung
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Ökonomisch Prozessführung
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Strategische Prozessführung
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Prozesstaktik
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Bezirks- und Landesgerichtliche Verfahren
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Berufungsverfahren
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Rekursverfahren
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Revisionsvefahren
News
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Exekutionsrecht
OGH 17.11.2022, 3 Ob 159/22m
Im Rhamen der obigen Entscheidung hat die Advokatur Steinrisser-Fischbacher eine vom Bezirksgericht Salzburg bewilligte Exekution zunächst vor dem Landesgericht Salzburg und im Anschluss vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich bekämpft.
Der Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichtes Salzburg ist ein Versäumungsurteil zugrunde gelegen, das zusammengafasst wie folgt gelautet hat:
"Die Verpflichteten sind schuldig, der Betreibenden eine „sach-, fach- und normgerechte Beheizbarkeit“ in bestimmten Räumlichkeiten sowie eine „sach- und fachgerechte Versorgung (...) mit elektrischem Strom über eine Photovoltaikanlage“ herzustellen."
Sowohl das Rekursgericht als auch der Oberste Gerichtshof erkannten, dass der gegenständliche Exekutionstitel zu unbestimmt ist. Das Rekursgericht hat die Exikutionsbewilligung aufgehoben und der Oberste Gerichtshof hat die Aufhebung bestätigt.
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Vorläufiger Führerscheinentzug
LVwG Salzburg 405-12/104/1/6-2023
An einem schönen Tag hat unser Mandant eine Spritztour seinem Motorrad unternommen. Als er sein Ziel erreichte, tauchten nach ca. 30 - 40 min zwei Polizisten auf und behaupteten, sie hätten ihn mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h (bei einer 80er Beschränkung) geblitzt. Unser Mandant hat dies bestritten. Trotzdem haben es sich die Polizeibeamten nicht nehmen lassen, ihm den Führerschein noch an Ort und Stelle vorläufig gem. § 39 FSG abzunehmen.
Dieser Akt der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt ist von unserer Kanzlei erfolgreich beim zuständigen Landesverwaltungsgericht bekämpft worden.
Zusamengefasst hat das LVwG erwogen, dass eine vorläufige Führerscheinabnahme bei massiv überhöhter Geschwindigkeit zwar grundsätzlich möglich ist, aber bedarf es hierfür einer Wiederholungsgefahr, welche festzustellen gewesen wäre, was die Polizeibeamten unterlassen haben. Der vorläufige Führerscheinentzug ist daher rechtswidrig erfolgt.
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und legen Sie Ihre Rechtsvertretung in unsere Hände
Rufen Sie in unserer Kanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer +43 3687 23 777 oder füllen Sie das Anfrageformular aus. Ich freue mich auf ein kostenloses Erstgespräch mit Ihnen.
Advokatur Steinrisser-Fischbacher in Schladming – Ihre fachkundige Vertretung bei Rechtsfragen